Spielzeug Basar am 08.11.2026 – Jetzt Verkaufsplatz sichern!
Am Sonntag, den 08. November 2026 findet von 12:00 bis 15:00 Uhr unser großer Spielzeug Basar für Selbstverkäufer in der Mehrzweckhalle Bürgeln statt.
Ob gut erhaltenes Spielzeug, spannende Bücher oder Kinderfahrzeuge – hier dreht sich alles rund ums Kind!
Verkäuferinnen und Verkäufer haben die Möglichkeit, ihre Artikel in Eigenregie an den Tischen anzubieten und direkt mit den Käufern ins Gespräch zu kommen.
Was darf verkauft werden?
* In- & Outdoor-Spielzeug
* Kinderfahrzeuge und -Sportartikel
* Autositze
* Puzzle & Brettspiele
* Bücher, Hörbücher & CDs
* Kinderwagen
* Babyzubehör
* Kinderkarnevalskostüme
* und vieles mehr rund ums Kind!
Wichtig: Alle Artikel müssen sauber, funktionsfähig und in gutem Zustand sein.
Nicht zugelassen sind:
* Kleidung
* Kuscheltiere
* Konsolen- und DVD-Spiele mit FSK/USK ab 16 Jahren
Verkaufsbedingungen & Teilnahmegebühr
Dies ist ein Basar für Selbstverkäufer – jede*r verkauft auf eigene Rechnung.
Für die Teilnahme wird pro Tisch eine Gebühr von 10 € sowie ein selbstgebackener Kuchen (pro Tisch) erhoben. Den Kuchen bitte nur geschnitten bei uns abgeben.
Tische werden von uns zur Verfügung gestellt und haben ein Maß von ca. 120x80cm.
Die Tischvergabe ist erst nach Zahlungseingang verbindlich.
Die Vergabe der Tische erfolgt über das unten aufgeführte Kontaktformular. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen – die Plätze sind begrenzt!
Der Aufbau für Verkäufer*innen beginnt ab 11.00 Uhr.
Sperrgut-Verkauf
Für größere Artikel (z. B. Kinderfahrzeuge oder sperrige Spielgeräte) gibt es einen extra Verkaufsraum.
Dieser wird von uns beaufsichtigt, und die Herausgabe des Sperrguts erfolgt erst nach erfolgter Kaufabwicklung beim jeweiligen Verkäufer.
Wichtiger Hinweis zur Sperrgut-Annahme:
Aus Platzgründen können pro Verkaufstisch maximal zwei Sperrgutteile angenommen werden.
Sollte nach der Anmeldung aller Sperrgutteile noch ausreichend Platz vorhanden sein, besteht die Möglichkeit, weitere Teile nach Rücksprache abzugeben.
Rückerstattung der Standgebühr
Eine Rückerstattung der Standgebühr ist bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstag möglich.
Bei späteren Absagen (weniger als eine Woche vor dem Basar) kann die Standgebühr nicht zurückerstattet werden, auch wenn der Stand nicht genutzt wird oder nicht weitervergeben werden kann.
Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Waren oder privaten Gegenständen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Sonstiges
Mit der Anmeldung zum Spielzeugbasar akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt
Besucher und Verkäufer dürfen sich auf ein leckeres Kaffee- & Kuchenbuffet freuen – auch zum Mitnehmen!